Pate werden – ein schönes Amt
Wenn Eltern einem lieben Menschen um die Patenschaft für ihr Kind bitten, dann ist das eine Ehre. Und die meisten kommen der Bitte gerne nach. Wer der Kirche verbunden ist – also nicht ausgetreten – kann ja auch ehrlichen Herzens im Gottesdienst bekennen, dass er die Eltern unterstützen möchte, „Ja, mit Gottes Hilfe!“ bei der Aufgabe, das Kind im christlichen Glauben aufwachsen zu lassen. Es vertraut zu machen mit den Geschichten Gottes, seien es die ganz eigenen, seien es die aus der Bibel.
Und dabei spielt es endlich auch keine Rolle mehr, ob ein Pate das mit evangelischer oder katholischer Erfahrung tut. Ein Pate hilft schon, üblich sind zwei und erlaubt sind noch viel mehr. Auch von den Eltern sollte ja ein Elternteil evangelisch sein und der Kirche angehören, sich ihr verbunden fühlen. Sonst wirkt das Versprechen das Kind „im christlichen Glauben“ aufwachsen zu lassen wenig glaubwürdig.
Wenn Konfirmanden noch kurz vor der Konfirmation getauft werden, brauchen sie keinen Paten mehr, sie sind ja dann oft schon 14 Jahre alt und damit ohnehin religionsmündig, wie es im Gesetz heißt. Manche wünschen sich allerdings eine vertraute Person an ihrer Seite, mit der sie anders mit ihren Eltern über schwierige Fragen des Glaubens und des Lebens überhaupt reden können. Eine schöne Einstellung, die wir gerne unterstützen.
Ohne Taufpaten ein Kind zu taufen, das ist immer ein wenig traurig. Sagt es doch nebenbei aus, dass die Eltern niemandem in ihrem näheren Umfeld finden, der ihnen helfen kann oder will im alltäglichen und im besonderen Erleben mit dem Kind. In Ausnahmefällen ist aber auch das möglich. Reden Sie mit Ihrem Pfarrer, Ihrer Pfarrerin.
Oft denken sich Eltern sowie angefragte Paten, dass mit der Patenschaft rechtliche Konsequenzen verbunden sind. Wenn den Eltern etwas passieren sollte... Was sich natürlich niemand vorstellen mag. Dennoch, die Taufe in der Kirche hat damit normalerweise nichts zu tun. Wenn die Paten auch diese rechtliche Aufgabe übernehmen sollen, die gesetzlich über die Verwandtschaft geregelt wird, dann benötigen beide Seiten in jedem Fall die Unterstützung eines Notars.
Alle Informationen zum Patenamt gibt es unter www.mein-patenamt.de Die Broschüre kann auch gedruckt als Einzelexemplar kostenlos bestellt werden beim Evangelischen Presseverband für Westfalen und Lippe sowie im Internet: http://kirchenshop-westfalen.de/
Die Magdeburger Erklärung
Am 29. April 2007 haben die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die katholische Kirche, orthodoxe und altorientalische Kirchen sowie Freikirchen in Deutschland eine förmliche Erklärung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe unterzeichnet. Die Unterzeichnung fand in einem ökumenischen Gottesdienste im Magdeburger Dom statt.