
Die Taufe findet in einem Gottesdienst statt, entweder an einem Sonntag, dann meist vor der Predigt oder in einem Gottesdienst, der extra für eine oder mehrere Taufen gefeiert wird. In der Lydia-Gemeinde ist beides möglich. Rufen Sie uns an.
Die Taufe ist in erster Linie eine Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit der Taufe beginnt zudem kirchenrechtlich die Kirchenmitgliedschaft. Sie ist ihrem Wesen nach nicht wiederholbar und auch nicht rückgängig zu machen. Deshalb fragen wir Eltern, die sich das Sorgerecht teilen, ob beide damit einverstanden sind.
Nur eine mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes (Vater, Sohn und Heiliger Geist) vollzogene Taufe ist gültig. Bei einer Taufe werden durch die Eltern in der Regel zwei Paten eingeladen, sie zu begleiten, im Gottesdienst und durch die weiter Zeit mit dem Kind.
Auch bei einem Kirchenaustritt bleibt die Taufe gültig, sie wird nicht wiederholt, wenn man wieder in die evangelische Kirche eintritt oder wenn man in einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gültig getauft worden ist.
Wir freuen uns immer, wenn im Gottesdienst mit der Gemeinde in der Kirche eine Taufe gefeiert wird. Ausnahmsweise kann auch zu Hause, in Krankenhäusern und Kliniken getauft werden. Wir taufen oft Konfirmanden während unserer Segelfreizeiten am Strand des Ijsselmeeres, was für alle ein großes Erlebnis ist.
Wenn Lebensgefahr besteht und ein Pfarrer oder eine Pfarrerin nicht mehr herbeigerufen werden kann, darf jeder Christ taufen. Voraussetzung ist, dass der Täufling oder die Eltern einverstanden sind.
Auch hier wird mit Wasser und auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft. Es tut sicher allen Beteiligten gut über eine solche "Nottaufe" später mit dem Pfarrer, der Pfarrerin zu reden und sie damit offiziell zu machen.
Auch Erwachsene werden getauft. Vorher bereiten sie sich mit ihrem Pfarrer, ihrer Pfarrerin in Gesprächen über „Gott und die Welt“ darauf vor. Weil eine Taufe nicht wiederholt werden kann, darf der Täufling nicht bereits in einer anderen Kirche gültig getauft worden sein. Bei der Taufe eines Kindes versprechen Eltern und Paten, dass sie sich für eine christliche Erziehung einsetzen. Später in der Konfirmandenzeit "machen sich die Kinder einen Kopf“ um ihre Frage des Glaubens.
Ja, wenn die Adoption vollzogen ist, denn dann sind sie ja die Eltern, die das entscheiden. Ein Kind, das in einer Familie in Adoptivpflegschaft lebt, kann nur getauft werden, wenn die „Personensorgeberechtigten“ zustimmen. Das kann in einem nicht abgeschlossenen Adoptionsverfahren das Jugendamt sein. Wird das Kind mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten getauft, muss ins Kirchenbuch der zur Zeit der Taufe gültige Name des Kindes eingetragen werden.
Dies ist nur möglich, wenn das Presbyterium dem zustimmt. Und das tut es mit Unterstützung des Pfarrers oder der Pfarrerin, wenn an Stelle der Eltern evangelische Christinnen und Christen benannt werden, die zuverlässig für die christliche Erziehung des Kindes sorgen.
Übrigens, eine ökumenische Taufe gibt es nicht. Die Taufe ist zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft, sie erfolgt immer innerhalb einer Gemeinde, also auch einer Konfession.
Alle getauften Christinnen und Christen, deren Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören.
Die Taufe eines Kindes soll zurückgestellt werden: