Kirchliche Trauungen

Warum eine kirchliche Trauung?

Bei der kirchlichen Trauung wird dem Ehepaar der Segen Gottes zugesprochen, vor der Gemeinde, die meistens aus geladenen Gästen besteht. Es handelt sich um einen Gottesdienst. Wir glauben, dass jede Ehe von Gott gestiftet ist und der Ehebund nach seinem Willen nur durch den Tod gelöst werden soll. Mann und Frau geloben, einander zu lieben und zu ehren und sich die Treue zu halten, bis der Tod sie scheidet. So ungefähr klingt es im vertrauten Wortlaut der Traufragen an. Natürlich sind auch andere Formulierungen möglich, aber viele Paare bevorzugen die alte Formulierung.
 

Kann ein Paar nur getraut werden, wenn es standesamtlich geheiratet hat?

Ja. Die kirchliche Trauung kann nur stattfinden, wenn das Paar zuvor eine rechtsgültige Ehe eingegangen ist.
 

Müssen beide in der evangelischen Kirche sein, um kirchlich heiraten zu können?

Wenigstens einer der Ehepartner soll Mitglied der evangelischen Kirche und auch konfirmiert sein. Ist ein Ehepartner zwar Mitglied der evangelischen Kirche aber nicht konfirmiert, finden vor der Trauung mehrere Gespräche statt über den evangelischen Glauben, die mit einer Segenshandlung abschließen.
 

Wo und wann müssen wir die kirchliche Trauung anmelden?

Möglichst frühzeitig und am besten über unser Online-Formular oder das Gemeindebüro, Telefon 05223 10069. Da unsere Kirchen, vor allem die Laurentiuskirche, als Hochzeitskirche recht beliebt ist, sollten Sie Ihren Wunschtermin reservieren. Im Gemeindebüro erfahren Sie auch, wer als Pfarrerin oder Pfarrer für Sie zuständig ist. Manchmal allerdings ist er bzw. sie an dem gewünschten Termin selber unterwegs oder im Urlaub. Dann wird sich ein Kollege, eine Kollegin um Sie kümmern. Vor der Trauung finden ein oder zwei Traugespräche statt. Dabei geht es neben den Vorbereitungen für den Gottesdienst, dem gegenseitigen Kennenlernen auch um das Verständnis von christlicher Ehe. Es geht auch um die musikalische Begleitung und wie ein Paar seinen passenden Trauspruch in der Bibel finden kann (www.Trauspruch.de).
 

Kann man sich seine Kirche und den Pfarrer oder die Pfarrerin auswählen?

Die Trauung kann selbstverständlich in einer anderen als der eigenen Kirche stattfinden. Soll z. B. ein befreundeter Pfarrer die Trauung durchführen, ist es sinnvoll den zuständige Ortspfarrer oder die zuständige Ortspfarrerin über das Gemeindebüro zu informieren (Dimissoriale). Im Gemeindebüro erfahren Sie auch die Telefonnummer der Küsterin, des Küsters. Die helfen bei praktischen Fragen, z. B. wann der Blumenschmuck aufgebaut werden kann.
 

Und wenn ein Ehepartner katholisch ist?

Ja. Gehört ein Ehepartner zur römisch-katholischen Kirche und ein Ehepartner zur evangelischen Kirche, kann eine evangelische Trauung stattfinden. Der katholische Ehepartner kann sich von seiner Kirche für die Trauung in der evangelischen Kirche die Lizenz zum Eingehen einer so genannten "Mischehe" und den Dispens von der Formpflicht zur Eheschließung nach katholischem Ritus erteilen lassen. Dann wird die Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt. Der katholische Ehepartner behält so seine Rechte in der katholischen Kirche.
 

Was ist eine ökumenische Trauung?

Eigentlich gibt keine ökumenische Trauung. Es handelt sich dabei entweder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand oder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand. Die Trauung wird also kirchenrechtlich nur bei einer der beiden Konfessionen geschlossen. In der Regel ist das die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern beider Konfessionen sprechen. Ein Konfessionswechsel eines der Ehepartner wird heute weder von der evangelischen noch von der katholischen Kirche verlangt.
 

Wann kann eine evangelische Trauung nicht stattfinden?

Die Trauung in der evangelischen Kirche kann z. B. nicht stattfinden,

  • wenn das Brautpaar nicht standesamtlich verheiratet ist.
  • wenn einer der Ehepartner nicht Mitglied einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft ist (z. B. ein christlich-muslimisches Paar).
  • Gehört ein Ehepartner keiner christlichen Kirche an, kann eine gottesdienstliche Feier anlässlich der Eheschließung stattfinden. Diese gottesdienstliche Feier ist keine Trauung und wird nicht ins Stammbuch eingetragen. Eine Bescheinigung wird ausgestellt
  • wenn das Paar durch einen Pfarrer oder eine Pfarrerin einer anderen christlichen Kirche oder durch einen Beauftragten einer anderen Religionsgemeinschaft bereits getraut worden ist oder dies beabsichtigt.
     

Kann ein Geschiedener ein zweites Mal kirchlich heiraten?

Ist ein Ehepartner geschieden, liegt die Entscheidung über eine kirchliche Trauung in der seelsorglichen Verantwortung des Pfarrers oder der Pfarrerin.
 

An welchen Tagen finden kirchliche Trauungen statt?

Den Tag der Trauung bestimmt das Brautpaar. Trauungen finden allerdings nicht in der Karwoche, am Buß- und Bettag, am Ewigkeitssonntag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtstag statt. Sonntags sind sie eher unüblich.
 

Kann bei einem Ehejubiläum ein Gottesdienst stattfinden?

Wenn ein Jubelpaar dies wünscht, kann aus Anlass eines Ehejubiläums ein Gottesdienst gefeiert werden. Dabei wird mit dem Paar für die Begleitung Gottes in den vergangenen Jahren gedankt und ihnen der Segen Gottes für die zukünftige Zeit nochmals zugesprochen. Die Trauung selber wird dabei nicht wiederholt.